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Am 30.12.2008 ist in Deutschland das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (1. UWGÄndG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) vom 11. Mai 2005 umgesetzt und u. a. eine “schwarze Liste” mit 30 verbotenen Geschäftspraktiken ins deutsche Wettbewerbsrecht eingeführt. Für Online-Händler bringt die Gesetzesänderung einige relevante Neuerungen mit sich.
Beitrag von schonnebeck.de
22.01.2009, 07:10 Uhr
Da steht uns Onlinehändlern ja wieder eine neue Abmahnwelle ins Haus.
Änderung des UWG in Kraft getreten – Auswirkungen auf den Online-Handel von 01.01.2009
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