PayPal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: Wie bereits [wortfilter.de|http://www.wortfilter.de/] berichtet hat, werden Händler neuerdings durch eine ungefilterte PayPal-Werbeeinblendung auf eBay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln „gezwungen“.

» Kommentierten Beitrag lesen

Wir richten gerade ein Portal gegen paypal ein ...

Beitrag von Sammelkläger gesucht
11.05.2011, 12:37 Uhr

in dem alle Betroffenen ihre Geschichte über die paypal Machenschaften veröffentlichen können. Ferner sind hier schon einige Leute vorhanden, die nun eine Spendensammlung starten,mit diesen Spenden werden wir eine Sammelklage sowohl wie auch in England finanzieren um den Machenschaften ein Ende zu bereiten,gleichzeitig eine Sammelaktion mit Unterschriften die an die Bundesregierung geht und zur Überprüfung der Tätigkeit seitens paypal aufruft sowie die Rechtmässigkeit inwiefern ebay davon betroffen ist,da sie dies als "einzige"sichere Zahlmethode teils vorschreiben ,sollten sie Interesse haben,möchte ich ich Sie bitten hier auf den Kommentar zu antworten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

  • Existenzschädigend! von Purpur, 31.01.2012, 10:37 Uhr

    Hallo, was zurzeit für Zahlungsmethoden bei Ebay eingeführt werden, ist eine absolute Frechheit. Man muss unter Umständen bis zu 28 Tagen auf sein Geld warten. 7 Tage über Paypal ist schon unverschämt, aber die neue Zahlungsmethode grenzt an Existenzschädigung. Wenn jemand über das Internet... » Weiterlesen

  • 04721-393966 von Jan Mohammad, 15.12.2011, 10:45 Uhr

    Hallo, ich möchte etwas mehr über das Portal, das gegen PayPal eingerichtet wird oder bereits eingerichtet worden ist, erfahren. Vielleich kann ich auch einen kleinen Beitrag dazu leisten. Meine E-Mail-Adresse: jan.mohammad@web.de

  • Deshalb bin in nicht auf Ebay von Jacko, 25.09.2011, 12:06 Uhr

    Ich verkaufe Elektronik aus Restbestände, teilweise gebraucht, als Sammlerstücke, ohne Garantie, aber geprüft. Da kann ich selbstverständlich keine PAYPAL bezahlung hinnehmen. Sonst kann jeder Paypal Käufer behaupten was er will, und mein Geld ist weg. Anschliessend muss ich mich dann mit den... » Weiterlesen

  • Zementsocke hat keine Ahnung von Powers, 30.05.2009, 03:33 Uhr

    Die Ausführungen sind wirklich sehr laienhaft. Denn man kann es sich NICHT aussuchen ob man Paypal einsetzt oder nicht. Und die Formulierung "... wenn der VK unbedingt das Format des Shopverkaufs nutzen will..." ist ja völlig daneben. Ein großer Verkäufer muss den Shop einsetzen, denn man... » Weiterlesen

  • OLG Frankfurt liegt falsch von Powers, 30.05.2009, 03:22 Uhr

    Die Argumentation ist ein Widerspruch in sich selbst. Zwar ist jeder Händler Verwender der Formel, diese muss aber zwangsweise verwendet werden, da Ebay die Verwendung von Paypal als gewerblicher vorschreibt. Da dieses für den Lebensunterhalt also zwingend notwendig ist, würde dem Verkäufer nur... » Weiterlesen

  • Das ist "leider" gar keine Falle... von Zementsocke, 19.05.2009, 23:13 Uhr

    Tja, MaxL - das Resumee "Die – unfreiwillige – Verwendung des Hinweises..." kann ich definitiv nicht unterschreiben. Dass dieser Hinweis eingeblendet wird ist jedem Händler natürlich erst mal klar, sobald er Paypal als Zahlunsgmethode anbietet. Er weiss es, er wird darauf hingewiesen und er... » Weiterlesen

  • Neue Artikelansicht von event im trend, 15.05.2009, 10:54 Uhr

    ebay bietet inzwischen eine neue Artikelansicht, in der bei nicht geschützten Angeboten steht: Dieser Artikel ist nicht über den PayPal-Käuferschutz abgesichert.Info Beispiel: 130305558922

  • von ehemaliger eBay-Händler, 14.05.2009, 11:36 Uhr

    Kannst du - nur interessiert es eBay nicht. Wie so viele andere Mängel und Ungereimtheiten.

  • Ohne Titel von MAPODO, 14.05.2009, 11:15 Uhr

    Ebay verfährt, wie meistens, nach »Gutsherrenart« und schliesslich ist das was eBay macht immer richtig. Deutsche Rechtssprechung ist dort, wenn überhaupt, nur am Rande interessant. Paypals neu designter Auftritt im Konto, birgt auch einige Mängel, so dass unsere Buchhaltung nur den Kopf schüttelt... » Weiterlesen

  • Und jetzt? von Rechtslaie, 13.05.2009, 22:28 Uhr

    Darf der Händler die Abmahnung an ebay weiterreichen?

Kommentar schreiben

Eigenen Kommentar schreiben?

Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.

Im Falle einer Frage, hinterlassen Sie uns bitte Ihre E-Mail Adresse. (Ihre E-Mail Adresse erscheint nicht auf der Internet-Seite und wird streng vertraulich behandelt).

Kommentar schreiben

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de