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Wer als Händler im Fernabsatz die Vorteile einer Vermarktung ausschließlich an Unternehmer nutzen möchte, sollte bei der Gestaltung der Beschränkung seiner Angebote einige rechtliche Gesichtspunkte beachten, um nicht Gefahr zu laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.
Beitrag von Suther
14.03.2011, 16:48 Uhr
Vielen Dank für den Interessanten und verständlich geschriebenen Artikel. Er hat mir wirklich sehr weiter geholfen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Es ist nicht ganz richtig das sich bei ebay Endverbraucher nicht ausschliessen lassen. Man kann in regulären Verkaufsform bei ebay anklicken, "nur gewerblichen Händlern anbieten". Ich verstehe das so, das in einer so gekennzeichneten Auktion nur Mitglieder bieten können die bei ebay als... » Weiterlesen
„Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – Oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen. von 19.07.2010
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