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Am 17. Dezember 2008 hat die EU-Kommission eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand erlassen (Verordnung (EG) Nr. 1275/2008). Darin werden strenge Maximalverbrauchswerte für Geräte im Aus- und Standby-Zustand festgesetzt.
Beitrag von User
11.03.2011, 10:12 Uhr
Aus der Praxis kann ich sagen, dass sich ein Hersteller aus der Verordnung herausredet mit der Begründung:
Sein Gerät habe einen Aus-Schalter und damit darf der Standby Verbrauch auch höher als die 2 Watt sein.
Die Verordnung gilt nur für Geräte ohne Ausschalter - so stehe das in der Verordnung - gefunden habe ich diese Passage aber noch nicht!
Maximal 2 Watt Standby-Verbrauch ab 2010 - Neue EG-Verordnung zum Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten von 26.01.2009
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