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Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.
Beitrag von dignass
13.01.2011, 07:47 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Grüße aus Mainz.
habe ein Gutschein von Quelle in Wert von € 70,--
ausgestellt am 30.08.08. Leider habe ich es vergessen einzulösen.
Mein Frage ist. Kann ich den Gutschein noch irgendwo einlösen.
Für Ihre Antwort wär ich Ihnen sehr dankbar.
marija dignass
dignass@studierendenwerk-mainz.de
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