Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 (JMStV): 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!
Ab dem 01. Januar 2011 wird voraussichtlich eine überarbeitete Version des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) gelten, welche einige Änderungen mit sich bringt, wie etwa die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet. Für Online-Händler ändert sich jedoch nichts – solange diese keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte auf ihren Präsenzen darstellen. Informieren Sie sich und lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei.
Scheinbar doch Handlungsbedarf für websiten-Betreiber
Beitrag von Jörg Sunkel
07.12.2010, 14:43 Uhr
Auf meinen letzten Kommentar habe ich zwar bisher keine Reaktion verzeichnen können seitens der it-recht-kanzlei, aber es scheint wohl doch nicht so harmlos zu sein, wie hier dargestellt wird:
http://www.heise.de/ct/artikel/Altersfreigaben-fu-rs-Web-1144204.html
Es sieht ganz danach aus, daß jeder Betreiber einer website kennzeichnen muß. Angedacht ist wohl eine Altersverifikation in den Metatags, die aber noch nicht verfügbar ist, oder eine jährliche Prüfung für 4000.- EURO.
Also machen wir unsere kleinen Seiten dicht am 31.12.2010 ?!
Abmahnungen sind mal wieder vorprogrammiert.
Wie soll eigentlich verhindert werden, daß keine ausländischen Seiten von Kindern "angesurft" werden ?
Bei diesem Gesetzesentwurf waren all die, die Ahnung von der Problematik haben, nicht anwesend.
Man hätte sich das Ganze sparen können ! Die Eltern haben schließlich die Verpflichtung, auf ihre Kinder zu achten. Hier glaubt die Politik, daß durch eine solche Regelung die Kinder geschützt sind. Dann dürften unsere Kinder auch nicht nachmittags fernsehen, gerade in den berühmten Gerichtssendung geht es mit Sicherheit nicht Jugendfrei zu !!!!
Ich wäre dankbar, wenn von der Kanzlei mal Stellung beziehen würde !
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen
-
Waren von Vapaila, 09.03.2011, 19:17 Uhr
Hallo IT-Recht Kanzlei. ICh würde gerne wissen ob der Verkauf von Erotikartikeln/Dildos (ohne jedwede Zeigung von erotischem Inhalt/Bilder/Texte/Videos) auch den Bedarf eines Jugendschutzbeauftragten nach sich zieht?. Grüße Vapaila
-
Klingt beruhigend von stimmviech, 11.12.2010, 08:54 Uhr
Ist es aber vielleicht nicht. Wenn ich in meinem ebay-shop neben anderen Artikeln auch DVDs ab 16 anbiete, könnte doch ein Konkurrent sagen, daß das jugendgefährdend ist und mich abmahnen. Die Gefahr sehe ich für kleine Selbstständige wie mich nicht so sehr in staatlichen Bußgeldern, sondern in der... » Weiterlesen
-
Kennzeichnung von IT-Recht Kanzlei, 07.12.2010, 15:14 Uhr
Sehr geehrter Herr Sunkel, Sie brauchen Ihre Blogs nicht zu kennzeichnen. Bei Rückfragen können Sie uns auch gerne direkt per E-Mail kontaktieren. Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei
-
Blogger verunsichert von Jörg Sunkel, 05.12.2010, 14:14 Uhr
Wie sieht es bei Blogs aus, die zwar keine jugendgefährdeten Inhalte anbieten, aber Werbung (ohne Sex) über google-adsense u.a. eingebaut haben. Ich betreibe mehrere Wissenschaftsblogs (gewerbl. wegen der Werbung), muß ich da trotzdem Maßnahmen ergreifen (Kennzeichnung) ? Viele Blogs wollen aus... » Weiterlesen
-
Pflicht zur Nennung eines Jugendschutzbeauftragten von IT-Recht Kanzlei, 02.12.2010, 16:20 Uhr
Nein, sollte der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ab dem 01.01.2011 gelten, so müssten nur diejenigen Händler in ihrem Impressum einen Jugendschutzbeauftragten nennen, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereitstellen.
-
Impressum von Viktor, 02.12.2010, 16:15 Uhr
Muss nicht JEDER, der kommerziell im Netz tätig ist jetzt einen Jugendschutzbeaftragten nennen?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben