BGH: Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Befüllen der Matratze eines Wasserbettes mit Wasser
Der Bundesgerichtshof hat heute eine interessante Entscheidung zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags getroffen.
INgebrauchnahme
Beitrag von LawBike.de
03.11.2010, 14:55 Uhr
Ist das Befüllen der Matratze wirklich noch eine INgebrauchnahme nach § 346 II 1 Nr. 3 HS. 2 BGB? - oder nicht schon eine Gebrauchnahme.
Wo sind dort die Grenzen? Tatsächlich dort, wo das "Prüfungsrecht" des Käufers aufhört?
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Wertersatz bei Befüllen einer Wasserbett Matratze von Einsteins Erben, 05.11.2010, 07:49 Uhr
Dramatisches Zeugnis der Unkenntnis des Klägers seiner eigenen Produkte. Sollte der Verbraucher seiner Ansicht nach die Matratze als 'Trockenübung' testen ? Oder unter Einbestellung eines Hypotiseurs als visualisiertes Liegen im imaginierten befüllten Zustand? Kennt der Kläger seine eigene... » Weiterlesen
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