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Die IT-Recht Kanzlei möchte aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass es mittlerweile ein erhöhtes Abmahnrisiko darstellt, sich der sog. Mailingpoint-Funktion, wie etwa "Produkte weiterempfehlen" oder „Newsletter weiterempfehlen“ zu bedienen.
Beitrag von Tusnelda
02.11.2010, 20:21 Uhr
Da kann man doch nur hoffen, dass bald mal jemand den selbsternannten 'Platzhirsch' Ebay kostenträchtig abmahnt, da Ebay auf jeder Artikelseite einen Link "Weiterempfehlen" installiert hat.
Vordergründig zum Wohle des sich nicht dagegen wehren könnenden Verkäufers, hintergründig natürlich der eigenen Raffgier gehorchend.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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Ist Produktmarketing via der „Tell a friend”- bzw. „Mailingpoint-Funktion“ rechtlich zulässig? von 01.11.2007
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