Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen" wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt. In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.
Beitrag von genius
26.09.2010, 14:14 Uhr
in bestimmten rubriken bei ebay z. B.
Breadcrumb-Link
* Business & Industrie >
* Sonstige Branchen & Produkte >
ist es möglich, verbraucher auszuschließen.
klickt ein verbraucher dann auf den button sofort-kaufen erscheint folgender hnweis:
(...)
Eingeschränkter Käuferkreis
Fehler
Dieser Verkäufer hat für diesen Artikel Bedingungen festgelegt, die von Käufern zu erfüllen sind.
Sie können für diesen Artikel nicht bieten bzw. ihn nicht kaufen, da Sie nicht als Unternehmen angemeldet sind.
Wenn es sich bei Ihnen um ein Unternehmen handelt, geben Sie bitte ein Unternehmens-Mitgliedskonto an.
Hinweis: Wenn Sie dennoch am Erwerb dieses Artikels interessiert sind, können Sie sich an den Verkäufer wenden und ihn bitten, Sie für den Erwerb diese Artikels zuzulassen.
(...)
hier würde die meinung der geschätzten anwälte in münchen interessieren, ob diese beschränkung ausreichend ist ?
denn rein theoretisch könnte ja immer noch ein verbraucher kaufen, der über seine unternehmereigenschaft täuscht, denn eine ernsthafte legitimierung erfolgt ja nicht.
mfg. genius
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
guten tag, bei ebay kann man während d. einstellvorgangs wie folgt aktivieren (check-box): Option für Unternehmer Sie können Ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmer richten. Um auf den Artikel zu bieten oder ihn zu kaufen, muss der Käufer erst bestätigen, dass er Unternehmer ist.... » Weiterlesen
Hallo, ein Online shop ist doch ein "Web-Schaufenster", ich habe das so gelöst , dass man den Artikelbereich der nur an an Händler verkauft weden darf, ( aus Gründen der fachlichen Kompetenz) nur eine Seite mit Fakten - dem Ausschlusshinwies von B2C , und vor allem keine Artikel zu kaufen... » Weiterlesen
Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises von 07.03.2012
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de