Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.
Beitrag von schorschiundbin@web.de
08.09.2010, 10:58 Uhr
Ich habe Geschenkgutscheine am 5.8.2008 zu meinem 60.Geburtstag erhalten mit eim Gültigkeitsdatum bis 30.06.2010 vermerkt.
Kann ich diesen noch einlösen?
Vielen Dank im voraus für eine verwendbare Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Heyde
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Mir passiert es immer wieder, daß "Kunden" einen Gutschein in meinem Kosmetikstudio einlösen wollen, der eigentlich schon verjährt ist. Dann biete ich noch den Service, daß ich diese Leute jedes Jahr anschreibe und sie darauf hinweise ihren Gutschein einzulösen. Wenn sich die Leute aber innerhalb 3... » Weiterlesen
Hallo hab bei mir einen gutschein gefunden ein dinnerfrühstück auf er steinburg in würzburg datum 27.11.2007 ich habe eine mail zu steinburg geschrieben die sagten zu mir dieser wäre nicht mehr gültig ich würde mich über eine antwort freuen gruß uwe
Ich habe beim Ausmisten ein Schreiben von einem Möbelhaus gefunden, wo ich in 2003 mein Bett gekauft hatte, mit der Info, das ich doppelt bezahlt habe und nun ein Guthaben hätte. Das Schreiben ist allerdings aus 2003. Es geht hierbei um Mann Mobilia was nun XXL Mann Mobilia ist. Ich hatte da nun... » Weiterlesen
Hallo zusammen, in diesem Zusammenhang werden immer Rechtsprechnungen von Geschenkgutscheinen/ Wertgutschenen zitiert. Gängige Praxis ist aber mittlerweile die Ausgabe von Geschenkkarten, die ein Kunde mit einem beliebigen Betrag aufladen kann und der Beschenkte beliebig einlösen kann. Wie... » Weiterlesen
Ich habe bei Groupon einen Gutschein für einen Friseurbesuch bei Udo Walz gekauft. Wert: 70 Euro für 35 Euro. Der Gutschein war nur ein halbes Jahr gültig. Ich habe einen Tag zu spät angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Man sagte mir, dass Sie diesen Gutschein nicht mehr annehmen. Ist dies... » Weiterlesen
Ich habe auch einen Gutschein in der Versenkung gefunden für eine Musical-Vorstellung "Starlight-Express" - ausgestellt am 21.12.2004 - gültig bis 20.12.2005 - über einen Wert von 100,00 €. Frage: Habe ich hier noch die Chance, zumindest einen Teilbetrag erstattet zu bekommen?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Grüße aus Mainz. habe ein Gutschein von Quelle in Wert von € 70,-- ausgestellt am 30.08.08. Leider habe ich es vergessen einzulösen. Mein Frage ist. Kann ich den Gutschein noch irgendwo einlösen. Für Ihre Antwort wär ich Ihnen sehr dankbar. marija... » Weiterlesen
Wir verhalte ich mich als Gutscheinaussteller,wenn ich z.B. ein Frühstück für einen bestimmten Wert verkaufe, der Wert des Frühstücks sich aber im Laufe der 3 jährigen Frist erhöht hat,darf ich den Aufpreis dafür verlangen. Bitte um eine kurze Antwort,danke M. Lorenbeck
1994 hat mir der Juniorchef eines Reifenhändlers an meinem damaligen Wohnort einen Gutschein für 400 Euro ausgestellt. (Den Gutschein habe ich für 400 Euro bei ihm gekauft.) Da ich während meines Studiums kein Auto bzw. danach einen Gebrauchtwagen incl. Sommer und Winterbereifung gekauft hatte,... » Weiterlesen
Ich habe da mal eine Frage: Ich habe neulich beim Aufräumen einen Gutschein gefunden, den ich dann heute einlösen wollte. Im Geschäft sagte man mir dann, dass dieser Gutschein zu alt sei. Nachdem die Verkäuferin in einem Buch die Gutscheinnummer nachgeschlagen hatte, konnte sie ersehen, dass... » Weiterlesen
Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn von 19.05.2009
Weitere ähnliche Artikel:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de