Leserkommentar zum Artikel Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Geschenkgutschein für City-Calerie

Beitrag von schorschiundbin@web.de
08.09.2010, 10:58 Uhr

Ich habe Geschenkgutscheine am 5.8.2008 zu meinem 60.Geburtstag erhalten mit eim Gültigkeitsdatum bis 30.06.2010 vermerkt.
Kann ich diesen noch einlösen?

Vielen Dank im voraus für eine verwendbare Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Heyde

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