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Das LG München I (Urteil vom 06.07.2010, Az. 33 O 8163/10) hat entschieden, dass das Anbieten von Produkten unter bestimmten Marken oder Markenkategorien wettbewerbswidrig ist, wenn es sich bei den Produkten nicht um die beworbene Markenware handelt.
Beitrag von Conny N.
07.09.2010, 12:33 Uhr
Wäre die Irreführung umgangen, wenn der Verkäufer auch nur EIN einzelnes Produkt der beworbenen Marke mit ins Sortiment aufgenommen hätte? Quasi als Marketingstrategie um den Absatz zu fördern? Eine Täuschung könnte nicht mehr vorgeworfen werden, da das Markenprodukt de facto existiert.
LG München: Markenwerbung nur für Markenprodukte von 07.09.2010
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