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Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat heute in einem Zivilrechtsstreit, in dem die Herstellerin von Bekleidungsstücken der Marke " THOR STEINAR " markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen einen Beklagten aus Rostock geltend gemacht hatte, das Urteil verkündet. Danach darf das Zeichen „Storch Heinar“ weiterhin von dem Beklagten verwendet werden.
Beitrag von Melanie
05.09.2010, 17:31 Uhr
Na ja, wenn man "Storch Heinar" ließt, klingt das schon verdächtig nach "Steinar"... Ich persönlich kenne aber beide Bezeichnungen nicht und kann auch gut mit der Entscheidung des Gerichtes leben:-) ist doch schön, wenn Leute kreativ sind und ihr Oberstübchen mal anstrengen. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn sie ihre Kreativität irgendwo angelehnt haben...
LG Nürnberg-Fürth: "Storch Heinar" ist nicht "Thor Steinar" von 03.09.2010
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