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Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.
Beitrag von Tina Lippert
04.09.2010, 12:50 Uhr
Wie ist das eigentlich bei einer Tageszulassung, bei der das Autohaus als 1. Besitzer eingetragen wird und der spätere Käufer logischerweise an zweiter Stelle steht. Eigentlich ist das doch ungenau, oder? Schließlich wird ja nicht damit gefahren? Oder geht es gar nicht um die eigentliche Nutzung???
Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend von 02.09.2010
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