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Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 23.06.2010 (Az.: I-140 116/10) einem Rechtsanwalt untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für eine außergerichtliche Erstberatung mit dem Nettopreis zu werben, ohne dabei den konkreten Bruttopreis zu nennen.
Beitrag von Jürgen Grau
03.09.2010, 13:51 Uhr
Guten Tag! Soweit ich weiß, kann man seit kurzem den Preis mit dem Anwalt verhandeln. Gibt es da einen RIchtwert, der z.B. für ein "unverbindliches" Beratungsgespräch angesetzt wird? Oder hat dies wie im Kaufhaus auch kostenlos zu erfolgen? Bin schon gespannt, welche Antwort mir ein Anwalt darauf geben wird:-)))
Auch Rechtsanwälte haben die Preisangabenverordnung zu beachten... von 03.09.2010
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