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Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen. Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.
Beitrag von Kritischer Beobachter
03.09.2010, 08:37 Uhr
Hallo,
sehr gerne schließen Seminaranbieter das Widerrufsrecht schon Monate vor der Veranstaltung aus, indem sie behaupten, dass der Seminarplatz mit Buchung auf den Teilnehmer "zugeschnitten" sei und somit ähnlich wie bei einem Konzertticket bei Rücktritt kein wirtschaftlich sinnvoller Weiterverkauf mehr möglich sei.
Oder es werden horrende Gebühren beim Rücktritt verlangt. Beispiel: Bei Stornierung der Teilnahme 8 bis 4 Wochen vor Seminar fallen 50 % der Gebühren an; bei Stornierung 4 bis 0 Wochen vor Seminar fallen 100 % der Gebühren an.
Was ist mit der 14-Tage-Frist, wenn ich mich zehn Tage vor dem Seminar anmelde, und wenige Stunden später storniere??!!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Sehr geehrter Fragensteller, vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die beiden Artikel an den entsprechenden Stellen überarbeitet um Unklarheiten auszuschließen. In seinem Beschluss hatte das OLG Köln den Ausschluss des Widerrufsrechts abgelehnt und darauf verweisen, dass der Verbraucher im... » Weiterlesen
Guten Tag! Sie führen einige Beispiele an, um darzustellen, in welchen Fällen das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen sein kann. Unter anderem geben Sie Kosmetika an. Leider steht dieses Beispiel im Widerspruch zu Ihrem Artikel: "Handel mit Kosmetika",... » Weiterlesen
In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden? (Update) von 14.02.2011
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