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Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden (Beschluss vom 01.07.2010; Az. I ZB 35/09) , dass längeren Wortfolgen in der Regel jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des MarkenG fehlt, weshalb eine Markeneintragung ausscheidet.
Beitrag von Simona Heinrich
02.09.2010, 11:53 Uhr
Dachte immer, dass eine Marke auch ein Fünkchen Kreativität inne haben sollte. Schließlich soll Sie dem Kunden in Auge & Ohr bleiben. Häufig wird dies nur durch kurze prägnante Wörter bzw. Wortfolgen erreicht. Die hier genannten Beispiele sind so allgemein, dass sie für mich auch eher in den allgemeinen Sprachgebrauch fallen. Von daher ist die Entscheidung zu begrüßen!
Längere Wortfolgen nicht als Marke eintragbar von 02.09.2010
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