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Die IT-Recht-Kanzlei hat eine FAQ zur deutschen Markenanmeldung erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der zweiten Folge sollen nun Fragen und Antworten zum Markenanmeldeverfahren die Serie fortsetzen.
Beitrag von I. Killinger
31.08.2010, 08:12 Uhr
Es ist doch richtig, dass man eine Marke 5Jahre genutzt haben muss, ehe man Rechte daraus geltend machen kann. Oder wie ist diese 5-Jahres-Regelung zu verstehen? Kann ich dann von jemanden der die Marke rechtswidrig nutzt eine Lizenzgebühr verlangen? Und wie berechnet man so etwas? Gibt es da Tabellen?
FAQ zur deutschen Markenanmeldung (Teil 2) - Das Anmeldeverfahren von 08.07.2010
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