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Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift urheberrechtlichen Schutz geniesst.
Beitrag von Ben
30.08.2010, 12:03 Uhr
daß sein T-Shirt auf einer Titelseite von einer Zeitschrift veröffentlicht wurde.
Kostenlose Werbung würde ich so etwas nennen, und wäre darin bestätigt, das ich gute Arbeit leiste, weil gerade mein T-Shirt Design genommen wurde.
Da geht es dem "Designer" doch bloß ums Geld.
Kein urheberrechtlicher Schutz bei Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift von 16.05.2008
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