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Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung , die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.
Beitrag von Paulchen Panther
29.08.2010, 16:18 Uhr
Kleingewerbetreibende werden mal wieder gar nicht in der Darstellung berücksichtigt. Sie stellen kein + Mrw-Str. dazu.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo, wenn ich Tee in 100 Gramm Packungen gewerblich über Ebay verkaufe, muß ich dann auch den Grundpreis angeben? Der Käufer gibt in dem Fall nur die Stückzahl ein, wenn er kauft. Lg.
Reicht die Angabe: "Sie erhalten mit der Ware eine Rechnung ohne ausgewiesen Mehrwertsteuer, da für Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 USTG (Kleinunternehmerbesteuerung) gilt, und somit keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird." am Ende der Artikelbeschreibung. Oder müssen die Preise mit brutto... » Weiterlesen
Gibt es hierzu eine Antwort oder ist die Frage nicht fragenswert? Denn zur Lösung all unserer Probleme mit den Grundpreisen z. T. noch mit Varianten wäre doch: immer ein Set anzubieten, in dem immer noch ein weiterer Artikel z.B. 1 günstige Bürste etc. mit angeboten wird. Ich bin der Meinung,... » Weiterlesen
Hallo Herr Keller, was ist in folgendem Fall zu tun: Verkauft wird ein Reinigungsset bestehend aus einem flüssigen Reiniger 500ml, einer Bürste, einem Pinsel und ein Microfasertuch. Gesamtpreis 10€. Wie ist nun der Grundpreis für den Reiniger anzugeben ???
Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ von 14.11.2009
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