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Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen. Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.
Beitrag von Steve
28.08.2010, 10:17 Uhr
Guten Tag! Sie führen einige Beispiele an, um darzustellen, in welchen Fällen das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen sein kann. Unter anderem geben Sie Kosmetika an. Leider steht dieses Beispiel im Widerspruch zu Ihrem Artikel: "Handel mit Kosmetika", http://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-kosmetika.html?search=handel+mit+kosmetik. Wie erklären Sie den Unterschied?
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In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden? (Update) von 14.02.2011
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