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Das Landgericht Hamburg hat heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Beitrag von Holger Winter
28.08.2010, 10:06 Uhr
Ich dachte immer, dass die Künstler/Produktionsfirmen SELBST ihre Videos etc. auf YouTube einstellen, um schneller und unkomplizierter ein größeres Publikum zu erreichen. Somit sind sie mit der Veröffentlichung und Verbreitung einverstanden und es erklärt sich nicht mehr, wieso über die GEMA irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden sollten.
GEMA und andere gegen YouTube - Landgericht Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung ab von 27.08.2010
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