Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Die IT-Recht-Kanzlei hat zugunsten eines von ihr vertreten IT-Unternehmens vor dem OLG München ein Urteil erstritten, in dem das OLG auch zu der vertragstypologischen Einordnung von Software-Erstellungsverträgen Stellung nimmt und dabei im Sinne des Werkvertragsrechts entscheidet (Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09)…
Beitrag von Fredi N.
22.08.2010, 20:35 Uhr
Komisch, dass da nochmals ein Urteil notwendig war. Was will man denn mit einer Software, die kein Werk (egal ob nach BGB oder UrhG) darstellt? Wäre doch sinnlos, weil man mit einem halbfertigen Programm nix anfangen kann... Wirklich merkwürdig diese Diskussion und für mich nicht nachvollziehbar!
OLG München bestätigt: Erstellung von Individual-Software = Werkvertrag von 19.08.2010
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de