Leserkommentar zum Artikel LG Düsseldorf: Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen bei bösgläubiger Markenanmeldung rechtsmissbräuchlich

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2010, Az.: 2a O 295/09) hat jüngst entschieden, dass die Anmeldung einer Marke ohne beabsichtigte konkrete Vertriebstätigkeit, bösgläubig ist. Ansprüche wegen Markenverletzung, die auf einer solchen Markeneintragung gestützt sind, sind rechtsmissbräuchlich.

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Löschungsbeschluß

Beitrag von D.Z.
19.08.2010, 19:26 Uhr

Kann man den Löschungsbeschluß irgendwo einsehen? Würde mich interessieren...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Löschung der Marke Stealth von Gast, 19.05.2010, 22:30 Uhr

    Das LG München hat die Markeninhaberin sogar zur Einwilligung in die Löschung der Marke Stealth verurteilt http://www.paloubis.com/2010/05/lg-muenchen-diwok-hawk-abmahnung/ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde wohl eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, wie das... » Weiterlesen

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