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Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich das Bundespatentgericht (Beschluss vom 27.07.2010 Az: 28 W (pat) 83/09) zu befassen. Nach Ansicht des Gerichts fehlt es bei der Wortmarke „Dynamic“ an der Unterscheidungskraft, weil diese einen beschreibenden Begriff beinhaltet.
Beitrag von A. Maffert
15.08.2010, 18:49 Uhr
Das heisst aber, dass die Kombination von "dynamisch" und einem anderen Wort sehr wohl als Marke eingetragen werden kann? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kommt es ja nur auf die Unterscheidungskraft an...
BPatG: Das Wort „Dynamic“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig von 10.08.2010
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