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Ist es wettbewerbswidrig, bei einzelnen Produktbildern im Internet Folgendes anzugeben: "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen"? Das LG Passau ist jedenfalls nicht der Ansicht.
Beitrag von Nico
10.08.2010, 08:44 Uhr
Ist doch nett, wenn es diesen Hinweis gibt! Dann ist der Kunde auch später beim Auspacken nicht enttäuscht, weil er eine andere Erwartung hatte. Manchmal versteh ich nicht, wieso sich Gerichte um so etwas "unwichtiges" kümmern müssen..
LG Passau: Aussage "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen" keine AGB von 21.07.2010
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