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„Anti aging“ ist nicht mehr nur ein Schlagwort, hinter diesem Begriff lauert mittlerweile ein kompletter Industriezweig, der den unerbittlich alternden Menschen mit allerlei Verfahren, Tinkturen und Gerätschaften vor dem fortschreitenden Verfall bewahren will. Klar, dass sich im Zeitalter von size zero-Wahn und Schönheitschirurgie auch mit Verjüngung Geld verdienen lässt, aber: Bei der Werbung für Verfahren und Zubehör lauern allerlei juristische Fallgruben, in die der ahnungslose Anbieter stürzen kann.
Beitrag von Marlene
09.08.2010, 10:49 Uhr
Der Begriff "Anti-Aging" ist einzig und allein das Ergebnis einer Marketingstrategie. Eine künstliche Blase, die Illusion von ewiger Jugend & Schönheit. Dass dies nicht in die Realität umzusetzen ist, weiß mittlerweile jedes Kind. Deshalb verwundert es sehr, dass die Bezeichnung "anti-aging" noch einer juristischen Beleuchtung bedarf. Es ist und bleibt ein Kunstbegriff. Der auch für die Juristerei nicht Wirklichkeit wird und immer eine Täuschung oder ein Nicht-Vorhandensein mit sich bringt. Warum also die Diskussion?
„Anti aging“: Verjüngende Wirkung, verbotene Werbung von 09.08.2010
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