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Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern erneut darüber zu befinden, ob aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke "Lindt-Goldhase" der Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann.
Beitrag von Stefan
08.08.2010, 20:53 Uhr
Theoretisch kann also zur Osterzeit niemand einen Schokohasen verkaufen, der dem Lindt-Häschen ähnlich sieht? Scheint einfach mal an der Marktbeherrschung und dem Wiedererkennungseffekt bei den Kunden zu liegen... Schade um die anderen Häschen..
Schutz des "Goldhasen" muss neu bestimmt werden von 22.07.2010
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