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Im Reformhaus und auch anderswo wächst stetig die Zahl der Nahrungsergänzungsmittel, die mit allerlei gesunden Wirkungen den Körper des Anwenders fit machen sollen. Ein gängiges Beispiel wäre hier die „Entschlackung“ des Organismus; gerade dieser Begriff ist jedoch im Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht problematisch – zwar ist der Begriff der „Entschlackung“ im Bereich des alternativen Heil- und Ernährungswesens relativ verbreitet, jedoch konnte der entsprechende Wirkmechanismus bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Beitrag von Doro
03.08.2010, 12:29 Uhr
Umgeht man die Kollision mit dem Wettbewerbsrecht, wenn man die Werbung für ein Entschlackungsprodukt mit einem Sternchen versieht und an seperater Stelle auf den fehlenden medizinischen Wirksamkeitsnachweis hinweist?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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„Entschlackung“: Umstritten in der Medizin – gefährlich im Wettbewerbsrecht von 22.07.2010
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