Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Nein, dies ist nicht erforderlich. Im Folgenden wird eine schriftliche Stellungnahme der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Beitrag von A. Jäger
02.08.2010, 13:20 Uhr
So ganz klar wird die Unterscheidung zwischen den 090o- bzw. 0180-Nummern für den Anrufer nicht. Warum soll es demm im ersten Fall nicht wichtig sein zu wissen, wieviel das Gespräch kosten wird. Eigentlich ist das doch immer eine essentielle Information für den Verbraucher. Ob das eine nun eine Service-Dienst-Nummer ist oder nicht, darf doch keine Rolle spielen und verkompliziert die Sache nur...
Frage des Tages: Muss bei 0900-Nummern der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden? von 27.07.2010
Weitere ähnliche Artikel:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de