Leserkommentar zum Artikel Update: Aktuelle Entwicklungen zum Thema Verpackungsverordnung

Müssen sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systemen anschließen oder können sie von den Herstellern oder Vorvertreibern dieser Verpackungen verlangen, dass diese sich selbst an einem dualen System beteiligen? Diese Frage ist mittlerweile geklärt.

» Kommentierten Beitrag lesen

wann ist man erstverpacker?

Beitrag von Benjamin
17.12.2008, 15:42 Uhr

also ein Beispiel ich kaufe nun meine Ware beim Großhändler der ist ja auch in der Pflicht sich einem dualen System anzuschließen ggf. die Verpackung zurück zu hohlen. nun verkaufe ich das Produkt wieder und verwende das zuvor vom Großhändler benutze Verpackungsmaterial. bin ich nun in der Pflicht oder nicht? weil ich immer erstverpacker im grund lese nutze ich gelieferte Verpackung weiter um die an den Kunden zu bringen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Blisterverpackungen. von Unbekannt, 01.12.2008, 14:02 Uhr

    Viele Produkte sind in Blisterverpackungen eingeschweisst. Gerade Produktverpackungen, die von Produkten ausländischer Hersteller stammen, habe nicht zwangsläufig den grünen Punkt drauf. Wenn wir als Online-Händler solche Produkte versenden, was müssen wir dann ab 1.1. tun ? Vielen Dank und... » Weiterlesen

  • Abschließende Klärung von Frage, 11.11.2008, 11:48 Uhr

    LAGA-Entscheidung im Wortlaut Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Ilona Delia Henke, 17.10.2008, 12:12 Uhr

    wie verhält es sich mit Schmucketuis, die zwar auch eine Art Verpackung sind, aber letztendlich der Aufbewahrung dienen? Beste Grüsse Ilona D. Henke

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de