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Nachfolgend veröffentlicht die IT-Recht Kanzlei einen Vortrag zum Thema "E-Mail Archivierung", den RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) kürzlich auf dem Starnberger IT-Forum gehalten hat. In ähnlicher „Mission“ ist Herr Keller übrigens auch wieder am 08.10.07 unterwegs – diesmal auf der „IBM – Softsphere Konferenz“ in Frankfurt.
Beitrag von Heydn
27.07.2010, 11:21 Uhr
In dem Artikel werden die diversen Gesetze genannt, auf grund derer eine Archivierungspflicht besteht. Mir entschließt sich die Grundlage, warum die Original-EMail, so wie sie durch die Leitung kommt, als digitaler Bit-Code 1:1 archivierungspflichtig sein soll. Viel mehr steht in den Gesetzen, dass eine Kopie ebenfalls ausreichend ist (z.B. §147 Abs 2 AO), sofern diese Kopie bildlich und inhaltlich mit dem Original übereinstimmt.
Insofern frage ich mich gerade bei einem kleinen Unternehmen, warum E-Mails zu einem Geschäftsvorfall (= Handelbrief - wobei meist der Vertrag eh in Papierform geschlossen wird) zwingend digital vorzuhalten sind und eine papiergebundene Archivierung verboten ist.
Somit die Frage: Wo steht "klipp und klar" in den Gesetzen und Co definiert, dass der E-Mail-Verkehr digital revisionssicher mit entsprechender IT-Technologie zu archivieren ist?
Schließlich wird auch nicht verlangt, dass sämtliche Telefonate (digital vorliegend per VoIP) und Faxe "digital" zu archivieren sind.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Rechtssichere Archivierung Ihr Essay war sehr interessant! Mich würde dennoch interessiren ob die Emails rechtssicher (d.h. auf Worm/ qualifizerte Digitale Signatur) archiviert werden müssen, oder reicht eine Kopie der aus- und eingeghenden Mails auf einem Datenträger?
"Die rechtlich zwingende Archivierung von e-Mails - was sollte durch eine IT-Betriebsvereinbarung geregelt werden?" von 04.10.2007
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