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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.
Beitrag von Richard Schneider
18.11.2008, 09:25 Uhr
Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob dieser Beschluss Auswirkungen auf diejenigen Inverkehrbringer hat, die bereits registriert und bezahlt haben.
MfG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Richtig, vielen Dank für den Hinweis. :)
Es handelt sich hier nicht um das VG Arnsberg, sondern um das VG Ansbach ;-). Auch die Pressemitteilung ist die des VG Ansbach. Kollegialer Gruß aus Franken.
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wurde durch das VG Ansbach für unwirksam erklärt! von 12.11.2008
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