Leserkommentar zum Artikel
IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung
Der [Impressumsgenerator |index.php?id=%2FTools%2Fhelfer] der IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung ersetzen kann.
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Beitrag von Michael
16.11.2008, 18:51 Uhr
Und wie sieht das Ganze bei nicht eingetragenen Vereinen aus? Wer haftet im Fall mehrerer Autoren? Welche Kontaktadresse ist dort anzugeben? Gibt´s auch für solche Fälle ein "Musterimpressum"?
Gruß Michael
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