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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.
Beitrag von RAB
14.11.2008, 11:58 Uhr
Es handelt sich hier nicht um das VG Arnsberg, sondern um das VG Ansbach ;-). Auch die Pressemitteilung ist die des VG Ansbach.
Kollegialer Gruß aus Franken.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob dieser Beschluss Auswirkungen auf diejenigen Inverkehrbringer hat, die bereits registriert und bezahlt haben. MfG
Richtig, vielen Dank für den Hinweis. :)
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wurde durch das VG Ansbach für unwirksam erklärt! von 12.11.2008
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