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Immer mehr Online-Händler fühlen sich durch den Gesetzgeber bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegängelt und gegenüber den Verbrauchern grob benachteiligt. Noch schlimmer: Sie verstehen nicht, was überhaupt in rechtlicher Hinsicht von ihnen verlangt wird. Insbesondere das Thema "Widerrufsbelehrung" ist für viele mittlerweile so verworren und unübersichtlich geworden, dass sie sich den Abmahner oftmals völlig hilflos ausgesetzt fühlen. Nur allzugerne würden sie ja ihren rechtlichen Pflichten nachkommen - bloß, wie macht man das?
Beitrag von k.A. (Abmahngefahr zu hoch!)
13.11.2008, 13:39 Uhr
Bei einer telefonischen Bestellung scheint es doch unmöglich zu sein, die Widerrufsbelehrung od. Rückgabebelehrung vor Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitzuteilen.
Gibt es da eine Lösung, oder kann man 'Sektflaschen' nicht telefonisch verkaufen?
Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu Fragen zum Widerrufsrecht (Teil 2) von 20.07.2007
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