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Die Altölverordnung (AltölV) regelt den Umgang mit gebrauchten Ölen, welche als Abfall anfallen. Interessantist insbesondere der zweite Abschnitt der Verordnung (§§ 7 bis 9), welcher Verkäufern von Ölen bestimmte Informationspflichten auferlegt. Diese sind auch für Onlinehändler von Motorölen und ähnlichem bei einem Verkauf über den eigenen Shop oder über ebay zu beachten.
Beitrag von uli
13.07.2010, 17:54 Uhr
unserer gesetzgeber werden immer unmöglicher es kommt noch soweit das man die alten semmeln zum bäcker schaffen muss bei dem man die gekauft hatt und es muss noch eine große tafel aufgestellt werden als hinweispflicht . langsam reichts mit den bürokratischen aufwand hier in germany
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Ein wirklich aufschlussreicher Artikel zur Altölentsorgung. Wir hatten bereits seit Beginn unserer Online Verkäufe dieses alles beachtet, aber jetzt wird auch ausdrücklich nochmals auf die Kosten der Rücksendung eingegangen. Vielen Dank!
Hinweispflichten für Onlinehändler: nach der Altölverordnung von 24.06.2010
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