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Nein, sagt der BGH (Beschluß vom 15.09.2005, Az.: I ZB 10/03). Es genügt den Anforderungen der rechtserhaltenden Benutzung iSd. § 26 MarkenG nicht, wenn eine Marke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen genutzt wird.
Beitrag von Caroline B.
11.07.2010, 17:51 Uhr
Was heißt denn das? "Verfällt" das Recht an der Marke etwa, wenn sie nach dieser 5-Jahres-Frist nicht mehr genutzt wird? Ich selbst habe eine Marke vor etwa 1,5 Jahren registriern lassen und beabsichtige meinen Betrieb in 3 Jahren zu verkaufen. Was hat das für Konsequenzen für meine Marke? Kann ich eine Lizenz verkaufen oder stehe ich am Ende mit leeren Händen da, da ich mich ja noch innerhalb dieser Frist befinde?
Frage des Tages: Ist die Benutzung einer eingetragenen Marke als Unternehmenskennzeichen rechtserhaltend? von 09.07.2010
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