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Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 15.04.2010 (Az. 5 U 106/08) herausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert werden darf beziehungsweise hier vertrieben werden darf.
Beitrag von Johanna Müller
08.07.2010, 09:50 Uhr
Gibt es hier nicht auch ein Siegel, ähnlich dem neuen EU-Produkt-Siegel, das darauf hinweist, dass es sich um ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland handelt. Irgendwie ist mir als Verbraucher gar nicht wohl bei dem Gedanken, dass ein Mittel "irgendwo" her kommt. Man denkt gleich, da seien giftige Stoffe drin; selbst wenn's vorher durch die deutsche Behörde genehmigt wurde. Ein Siegel wäre mir lieber...
Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland von 07.07.2010
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