Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Natürlich gehört zu einer gelungenen Homepage oder Broschüre auch ein Bild des Arztes, der mit diesen Medien neue Patienten ansprechen will. Darüber hinaus ist es natürlich auch reizvoll, sich einfach von den Medien als Experte zu einem aktuellen medizinischen Thema interviewen zu lassen, um sein Bild in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies könnte jedoch mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG ( vgl. Teil 1 dieser Serie ) kollidieren.
Beitrag von Toni
07.07.2010, 10:25 Uhr
bei diesen texten schläft man ja ein.!!!!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Wie unterscheidet man denn zwischen rein sachlicher Darstellung einer Heilbehandlung und Anpreisung derselben? Wenn eine Heilbehandlung präsentiert wird, wird sie doch automatisch auch immer hervorgehoben. Wenn ich als plastischer Chirurg eine spezielle Methode zur Fettabsaugung empfehle, tue ich... » Weiterlesen
Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien von 11.08.2009
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de