Seit drei Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010) gegeben.

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Impressum auf anderer Website

Beitrag von Dominik Stein
07.07.2010, 09:59 Uhr

Vielen Dank für Ihre ausführlichen Infos hier auf Ihrer Seite!!

Leider konnte ich mein Problem nicht lösen: Der link "Impressum" unserer Website verweist auf eine andere Domain, wo eine Art "Sammelimpressum" für mehrere Domains hinterlegt ist. Diese Domains werden dort benannt.

Ist diese Weiterleitung und das "Sammelimpressum" rechtlich problematisch?

Vielen Dank vorab schon mal!
DS

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 12 Kommentare vollständig anzeigen

  • Verfremdung der E-Mail-Adresse von Michael, 05.12.2011, 14:32 Uhr

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    @Weltio: Nein, es ist leider nicht ausreichend, das Impressum in einer Bilddatei darzustellen. Es ist auch nicht ausreichend, in einem Impressum ausschließlich eine E-Mail zu nennen und eine Eingabemaske darzustellen.

  • Inhalt Impressum von weltio, 07.04.2011, 20:08 Uhr

    Ist es ausreichend ausschließlich eine Email und eine Eingabemaske als Impressum zu führen?

  • Impressum in Bilddatei von weltio, 07.04.2011, 20:06 Uhr

    Ist es legitim, das Impressum in einer Bilddatei mitzuteilen? Ist es legitim, wenn die Bilddatei noch andere Elemente enthält und in Folge dessen größer wird? Ist es also möglich die Anzeige des Impressums aufgrund des Bottlenecks Bandbreite zu verlangsamen?

  • LINK auf ein Impressum von Avolon2311, 29.07.2010, 23:20 Uhr

    Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, kann man auch - wenn ich zwei Portale betreibe aus dem einen Webauftritt über den Link "Impressum" auf das Impressum des anderen Portals verlinken und von dort das Impressum zur Anzeige gebracht werden, oder muss jeder Auftritt / Portal sein eigenen... » Weiterlesen

  • Impressum in Javascript zulässig? von Pepe, 29.07.2010, 23:10 Uhr

    Wir betreiben einen Webauftritt, der in Javascript programmiert ist. Ist javascript nicht angeschaltet, ist lediglich das Logo und ein leerer Frame (ohne Content) zu sehen. Auch das Impressum fehlt dann. Bei eingeschaltetem JScript ist die Seite plus Impressum lesbar. Ist ein Impressum in... » Weiterlesen

  • Danke für den Hinweis von IT-Recht Kanzlei, 03.06.2010, 19:34 Uhr

    Danke für den Hinweis Herr Nikosch. Wir haben diesen bereits umgesetzt.

  • Ein kleiner Tipp fürs Internet von nikosch, 03.06.2010, 17:45 Uhr

    Wenn oben schon ein toller Index steht, warum verlinken Sie die entsprechenden Inhalte nicht gleich? Ist so irgendwie unpraktisch.

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Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

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