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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden (Urteil vom 10. Juli 2008, AN 5 K 08.00348), dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss.
Beitrag von Detlev Steinle
05.11.2008, 17:59 Uhr
Der Argumentation des Urteils vom VG Ansbach wäre sehr hilfreich bei manchen Unterhaltsprozessen nach dem Motto es kommt bei Unterhaltspflicht nicht darauf an, ob man eine Kind gezeugt hat, es reicht bereits das Bereithalten (Besitzen) eines Fortpflazungsorgans für die Unterhaltsverpfichtung gegenüber jedem Kind.
Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig von 20.08.2008
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