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In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei wieder vermehrt Abmahnungen, die sich ganz gezielt an Amazon-Händler richten. Mitunter gehen die Abmahner dabei recht raffiniert vor. So erläuterte ein Massenabmahner kürzlich RA Keller, LL.M. (IT-Recht) die speziellen "Amazon-Abmahnspielregeln":
Beitrag von Detlev Steinle
05.11.2008, 17:33 Uhr
Zu Ihrem Amazon-Schmankerl über Rücksendungen darf ich Ihnen als "Insider" weitere Schmankerl mitteilen:
1. Amazon berechnet 15% Verkaufsprovision sogar auf Versandkosten.
2. Amazon berechnet als in Luxembourg ansässige Firma die Verkaufsprovision inkl. der deutschen MwSt. und bestätigt anschließend, die Provision sei umsatzsteuerfrei.
Der Händler muß dadurch in Deutschland die volle MwSt auf den Umsatz abführen, ohne die anteilige MwSt. aus der Provision als Vorsteuer abziehen zu können, wobei Amazon die erhaltene MwSt. nicht abführt.
Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld! von 07.12.2007
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