Leserkommentar zum Artikel Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!

Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.

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Abmahnung Kalkschutzgeräte

Beitrag von Ulrich Lauritzen
28.10.2008, 22:04 Uhr

ich verkaufe jetzt seit 10 Jahren physikalische Kalkwandler. Meine Kunden sind sehr zufrieden und es gab bisher keine Klagen.

Nur die Wettbewerbsvereine klagen. Alle berufen sich auf Untersuchungen nach einem Arbeitsblatt vom DVGW. Diese Untersuchungen führen bei Magnetfeldgeneratoren niemals zum Erfolg. Das ist selbst den Hertellern bekannt. Es gibt andere Untersuchungsmethoden, die aber alle von den Verbraucherverbänden einfach abgelehnt werden.

Es gibt viele Dinge in unserer Welt, die nicht wissenschaftlich belegbar sind. Wenn der Kunde Probleme mit seinen Kalkablagerungen hat und diese durch ein solches Gerät zumindest erheblich verbessert werden und er bereit ist dafür Geld auszugeben, was ist daran irreführend? Jeder Kunde kann sich vor dem Kauf davon überzeugen. Die Wettbewerbsvereine behaupten sogar, meine Kunden sind alle zu blöd und können gar nicht entscheiden, ob die Geräte funktionieren.

Die Frage ist, wer hier geschützt wird. Geht es nicht vielmehr um die Interessen unserer Mitbewerber? Steht nicht womöglich die Lobby der Hersteller von Ionentauschern dahinter? Leider wird das niemals zu beweisen sein.

Ich bin jedenfalls schwer enttäuscht und werde mich weiterhin gerichtlich gegen die Abmahnvereine wehren.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Lauritzen
http://www.kalkschutz.org



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