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Werbeverbote im sog. „wirklichen Leben“ gelten selbstverständlich auch in der Online-Welt. . Teilweise gibt es im Internet sogar strengere Regeln. Dies gilt insbesondere für die Werbung für Arzneimittel. Für sie darf nicht vollkommen frei und in jeder Form geworben werden. Vor allem das Heilmittelwerbegesetz enthält einige Werbebeschränkungen – auch andere Gesetze müssen beachtet werden. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 19. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Beitrag von Michael P.
30.06.2010, 11:37 Uhr
Eine grundsätzliche Frage zu den Apotheken: wie verhält es sich eigentich damit, dass man mittlerweile in Apotheken nicht nur Medikamente, sondern auch allerhand Nippes etc. kaufen kann? Ist das zulässig? Ich wundere mich immer, wenn ich bei meinem Apotheker um die Ecke in der Warteschlange stehe und gleichzeitig Weihnachtsmänner und -kugeln auf mich herabschauen. Beim Metzger kann ich doch schließlich auch keine Schuhe kaufen...??? Gibt es da nicht eine Regelung?
Werbung für Arzneimittel – Teil 1 – Fragen Sie Ihren Arzt oder… Anwalt! von 30.06.2010
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