Leserkommentar zum Artikel OLG Oldenburg: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit Möbeltradition

Werbung mit einer "110-jährigen Möbeltradition" enthält eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.

» Kommentierten Beitrag lesen

Geschäft mit der Tradition

Beitrag von Marga Eckes
30.06.2010, 11:31 Uhr

Das ist ja eine Frechheit! Mittlerweile scheint in der Werbung jedes Mittel recht, um irgendeinen Slogan zu kreiren. Der Verbraucher ist immer der Dumme, weil er mittlerweile gar nicht mehr dahintersteigt, ob es sich um ein Lockangebot handelt oder nicht. Oder ob man auf die hervorgehobene Qualität des Unternehmens - wie im Möbeltraditionshaus - 100% verlassen kann. Mir scheint, man muss heutzutage an allem und jedem zweifeln. Na bravo!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de