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Wie wir bereits berichtet haben, tritt ab dem 11.06.2010 eine gesetzliche Widerrufsbelehrung in Kraft. Eine wesentliche Änderung der neuen Widerrufsbelehrung ist unter anderem die Möglichkeit auf eBay ein nur zweiwöchiges Widerrufsrecht einzuräumen, gerade dies ist bei der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich. Infolge der Gesetzesänderung könnten sich Händler, die sich mittels Unterlassungserklärung strafbewehrt verpflichtet haben kein zweiwöchiges Widerrufsrecht auf der Handelsplattform eBay einzuräumen, von dieser Unterlassungserklärung mittels Kündigung lösen.
Beitrag von Martin Linhart
10.06.2010, 16:32 Uhr
Hier sind sehr interessante Ratschläge aufgeführt. Was ich bisher zur neuen Widerrufsbelehrung noch leider nirgends lesen konnte ist, wie lange man nach dem 11.06.2010 die Möglichkeit hat eine abgegebene Unterlassungserkärung zu kündigen ?!
Mit freundlichem Gruß
Martin Linhart
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