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Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) hat kürzlich einen Online-Händler abgemahnt, der ein Elektrogerät mit dem Hinweis "TÜV-geprüft" (ohne weitere Erläuterungen) beworben hat. Grund: Der Händler habe nicht deutlicht gemacht, inwieweit der TÜV eine Prüfung vorgenommen hat. Hierbei handele es sich jedoch um eine für den Verbraucher entscheidende wichtige Information. Der Händler habe damit gegen §§ 3, 5 und 5a UWG verstoßen.
Beitrag von Hartmut
09.06.2010, 08:50 Uhr
Och, da verliert man so langsam doch die Nerven. Nachdem ich bereits Ihren Artikel zum "Gütesiegel" und heute den Artikel "TÜV-geprüft" gelesen hab, bin ich der Ansicht, dass man sich als Verbraucher auf GAR NIX mehr verlassen kann. Was soll denn das? Wozu hat man solche Zertifikate denn? Kommt einem ja schon so vor, dass die nur existieren, damit sich die Damen und Herren gegenseitig abmahnen! Einfach lächerlich!!!
Wettbewerbszentrale: Hinweis "TÜV-geprüft" sei wettbewerbswidrig, wenn nähere Angaben zur Prüfung fehlen von 08.06.2010
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