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Seit drei Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010) gegeben.
Beitrag von nikosch
03.06.2010, 17:45 Uhr
Wenn oben schon ein toller Index steht, warum verlinken Sie die entsprechenden Inhalte nicht gleich? Ist so irgendwie unpraktisch.
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Vielen Dank erstmal für den Artikel "FAQ und Rechtsprechungsübersicht". In Ihrer Auflistung ist leider ein Thema nicht behandelt worden. Nämlich, ob es zulässig ist, eine E-Mail-Adresse aufgrund von hoher SPAM-Gefahr zu verfremden; z.B. ob man diese als Bild einfügen kann, oder als Text so:... » Weiterlesen
Hallo, wir unterhalten eine reine nicht-kommerzielle, aber dauerhafte Website über einen amerikanischen Anbieter. Die Seite ist an ein textbasiertes Online-Rollenspiel angelehnt und dient rein der Spiel-Community zur Organisation und Verwaltung von nicht-kommerziellen Rollenspiel-Zusatzangeboten.... » Weiterlesen
Auf unserer Dorfwebsite kann künftig jeder Verein eigenverantwortlich in seinem Bereich Inhalte publizieren. Die Website wird offiziell nicht von der Gemeinde/Dorf betrieben sondern nur durch die Bürger privat. Wer ist nun dabei als verantwortliche Person im Impressum zu nennen?
@Weltio: Nein, es ist leider nicht ausreichend, das Impressum in einer Bilddatei darzustellen. Es ist auch nicht ausreichend, in einem Impressum ausschließlich eine E-Mail zu nennen und eine Eingabemaske darzustellen.
Ist es ausreichend ausschließlich eine Email und eine Eingabemaske als Impressum zu führen?
Ist es legitim, das Impressum in einer Bilddatei mitzuteilen? Ist es legitim, wenn die Bilddatei noch andere Elemente enthält und in Folge dessen größer wird? Ist es also möglich die Anzeige des Impressums aufgrund des Bottlenecks Bandbreite zu verlangsamen?
Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, kann man auch - wenn ich zwei Portale betreibe aus dem einen Webauftritt über den Link "Impressum" auf das Impressum des anderen Portals verlinken und von dort das Impressum zur Anzeige gebracht werden, oder muss jeder Auftritt / Portal sein eigenen... » Weiterlesen
Wir betreiben einen Webauftritt, der in Javascript programmiert ist. Ist javascript nicht angeschaltet, ist lediglich das Logo und ein leerer Frame (ohne Content) zu sehen. Auch das Impressum fehlt dann. Bei eingeschaltetem JScript ist die Seite plus Impressum lesbar. Ist ein Impressum in... » Weiterlesen
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Infos hier auf Ihrer Seite!! Leider konnte ich mein Problem nicht lösen: Der link "Impressum" unserer Website verweist auf eine andere Domain, wo eine Art "Sammelimpressum" für mehrere Domains hinterlegt ist. Diese Domains werden dort benannt. Ist diese... » Weiterlesen
Danke für den Hinweis Herr Nikosch. Wir haben diesen bereits umgesetzt.
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
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