Leserkommentar zum Artikel Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich derzeit in der Testphase. Sie soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit eingesetzt werden können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte zukünftig alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich.

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Kann man die Einführung der eGK einklagen

Beitrag von Oliver
01.06.2010, 21:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Kraska,

gartuliere zur Darstellung des Themas eGK.

Für mich stellt sich die Frage, wie fahrlässig es ist nicht auf moderne Kommunikationsmedien wie der eGK zurück zu greifen um Menschenleben zu retten? Zudem wurde die Einführung mit einem Enddatum, der 31.12.2006 gesetzlich verankert. Kann man dies als Bürger einklagen?

Beste Grüße sendet Ihnen

Oliver

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Gesundheitskarte von Unbekannt, 27.04.2010, 09:10 Uhr

    Die nun "abgespeckte" elektronische Gesundheitskarte soll weder Rezepte noch Patientanakten enthalten. Bleibt die Frage, wozu soll sie die derzeit existierende Krankenkassenkarte ersetzen? Welche Daten werden konkret gespeichert? Hat sie überhaupt noch einen Zweck? Oder sind Kassen, Ärzte etc. nach... » Weiterlesen

  • elektronische Gesundheitskarte von Patrick W., 09.03.2010, 12:20 Uhr

    Tja, da scheint der Teufel im Detail zu stecken. Die Idee finde ich persönlich gut, da man sich wohl schnellere und effektivere Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten erhoffen kann. Doch wie macht man dieses "Zauber-Kärtchen" sicher? So ein bißchen erinnert mich das an diese Karten, die man im... » Weiterlesen

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