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Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit zwei aktuellen Urteilen die Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkgerätes“, nämlich eines internetfähigen PCs, herangezogen hatte.
Beitrag von Stefan Keiner
31.05.2010, 21:46 Uhr
Hallo,
wir haben einen Laden den wir aber nur nebenberuflich betreiben. Dort haben wir einen Kassen PC mit dem wir auch ins Internet gehen können. Wir nutzen diesen aber nicht für Radio oder Fernsehempfang.
Privat zahlen wir beide, mein Kompagnon und ich, bereits Gebühren. Müssen wir nun auch für den Laden-PC zahlen oder kann mman sich auf das Aktenzeichen vom VG Giessen beziehen ?
VG Gießen: Rundfunkgebühren für PC nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk von 20.01.2010
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